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Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist mit Wirkung zum 02.07.2023 in Kraft getreten und bringt für auch mittlere Unternehmen neue rechtliche Pflichten.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen allgemein, Hinweisgeber*innen künftig rechtlich besser zu schützen. Ziel ist es, dass Mitarbeitende mögliche Missstände und Regelverstöße im Unternehmen anzeigen können, ohne dabei negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Dabei geht es um viele bußgeld- und strafbewehrte Tatbestände - zu Themen wie Datenschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Korruption und Verbraucherschutz.

Die wichtigste konkrete Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, eine interne und gleichzeitig unabhängige Meldestelle zu unterhalten, die Hinweise entgegennimmt, diesen fristgerecht nachgeht, sie prüft und erforderlichenfalls "angemessene" Folgemaßnahmen im Sinne des Gesetzes ergreift. Eingriffe in unternehmensinterne Abläufe beinhaltet dies nicht.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden haben drei Monate Zeit für die Implementierung dieser Meldestelle, Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine leicht verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023 erhalten.

Sollte ihre eingerichtete Meldestelle mit einer Maßnahme auf Sie zukommen, beraten wir Sie gerne bei den weiteren Schritten.

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