Verwaltungsrecht

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RECHTSGEBIETE

Verwaltungsrecht

Die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat sind im Verwaltungsrecht geregelt, ausgenommen davon sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Sozialleistungen und den Renten- und Krankenversicherungen zu den Bürgern, die im Sozialrecht zusammengefasst werden.

Verwaltungsrechtliche Fragen sind stets relevant, wenn Bürger oder Unternehmen staatliche Genehmigungen benötigen oder wenn der Staat in Rechte von Bürgern oder Unternehmen eingreift, indem er wirtschaftliche oder private Vorhaben verzögert oder verhindert.

Die Errichtung eines Windparks, der Bau eines Privathauses, der Betrieb einer Gaststätte und viele andere Vorhaben sind nur zulässig, wenn staatliche Genehmigungen erteilt werden.

Unter welchen Voraussetzungen darauf ein Anspruch besteht, wie dieser effektiv und schnell durchgesetzt werden kann und mit welchen Entwicklungen in den nächsten Monaten zu rechnen ist, behalten wir im Blick. Wir setzen Ihre Vorstellungen und Pläne gegenüber Ämtern und Behörden durch.

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